Fledermausschutz 2013/14

Manch einer mag nun bei dem Titel denken „Och ne, nicht schon wieder“. Ich denke „Oh doch!“

Und wie der Titel vermuten lässt, werde ich das Thema jedes Jahr wiederholen.
Der Herbstanfang war bereits und die Fledermausschutzzeit beginnt in ein paar Tagen.
Im Bundesnaturschutzgesetz unter §39 Abs. 6 steht geschrieben, dass das Betreten von Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März verboten ist.
Regionale Ausnahmen können allerdings vorliegen. Hier sollte man sich an den örtlichen NABU wenden. Mehr »

 

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